Gemäß PWO §6 wird hiermit die PKR-Wahl in der Pfarre offiziell angekündigt:

Wahlkundmachung

Pfarre: Salzburg-St. Markus

Am Sonntag, den 20. März 2022 wird in unserer Pfarre der Pastoralkirchenrat gewählt.
In unserer Pfarre sind 5 Mitglieder für den Pastoralkirchenrat zu wählen.
Der Pastoralkirchenrat ist jener Kreis von Personen, der für die kommenden 5 Jahre mit dem Pfarrer für die Entwicklung und Gestaltung der Aktivitäten in der Pfarre Verantwortung übernimmt.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • der Kirche eigenen Rechts zugeordnet sind
  • Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren unter sich, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

 Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Gebiet der Pfarre einen kirchenrechtlichen Wohnsitz haben
  • sich durch festen Glauben, gute Sitten (vorbildliches christliches Leben, Empfang der heiligen Sakramente, regelmäßiger Gottesdienstbesuch) und Klugheit auszeichnen zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
  • ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen werden
  • ihrer Kandidatur schriftlich zustimmen

Die Wahlkommission lädt alle Wahlberechtigten ein, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pastoralkirchenratswahl vorzuschlagen:
Sie haben dazu 3 Möglichkeiten:

  1. Sie rufen den Link https://www.katholischeostkirchen.at/dl/kNpuJmoJklKJqx4KJKJmMJKMnml/Past_Kirchenr_kandidatinnen_karte_A5_quer_v2_3_pdf
    auf, laden die “Kandidaten-Karte” herunter, füllen sie (im Bearbeitungsmodus) aus und senden das ausgefüllte Formular als Anhang an die Wahlkommission: office@ukrainische-kirche.at
  2. Sie rufen den Link https://www.katholischeostkirchen.at/dl/kNpuJmoJklKJqx4KJKJmMJKMnml/Past_Kirchenr_kandidatinnen_karte_A5_quer_v2_3_pdf
    auf, drucken das Formular aus, füllen es deutlich lesbar aus, scannen es ein und schicken es per E-Mail als Anhang an die Wahlkommission:
    office@ukrainische-kirche.at  oder
  3. Bringen es nach St. Markus mit, werfen es in die Schachtel, die hinten im Kirchenraum auf einem Tisch steht (dort liegen auch weitere Formulare), oder geben das ausgefüllte Formular persönlich bei einem Mitglied der Wahlkommission ab (V. Vitalij Mykytyn, Nadija Bartsch, Johannes Maurek, Manfred Straberger)

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 13. Februar 2022 bei der

Wahlkommission,
p. A. Rektorat St. Markus
Franz-Josef-Kai 21
5020 Salzburg
E-Mail: office@ukrainische-kirche.at

einlangen.

Briefwahl kann bis spätestens 20. Februar 2022 schriftlich oder telefonisch bei der Wahlkommission beantragt werden.

Die genauen Wahlzeiten und der Wahlort für die Stimmenabgabe werden spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag verlautbart.

Salzburg, 3.2.2022                                         Für die Wahlkommission: Manfred Straberger e.h.

Wahlkundmachung

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